AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Frau Barbara Weidmann-Lainer, Journalistin und Trainerin – im Folgenden „Dozentin“ genannt,

und dem Auftraggeber – im Folgenden „Veranstalter“ genannt –

über Vorträge, Kurse, Seminare, Inhouse-Schulungen, Workshops oder Einzeltrainings.

Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen. Sie gelten auch für alle gleichartigen künftigen Verträge zwischen der Dozentin und dem Veranstalter. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich wenigstens in Textform vereinbart wurde.

2. Angebot, Buchung, Auftragsbestätigung

Die Dozentin stellt dem Veranstalter auf Anfrage ein individuelles Vortrags- oder Schulungsangebot zusammen. Die Angebote sind freibleibend. Änderungen sind bis zur Auftragserteilung vorbehalten. Auftragserteilungen haben zumindest in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) zu erfolgen und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch die Dozentin in Textform (per Post, Fax oder Email) bestätigt werden.

Spätere Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags sowie diesbezügliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wenigstens der Textform.

3. Honorar, Zahlungsbedingungen

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als Nettohonorar zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu verstehen und sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von der Dozentin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Wahl des Verkehrsmittels und der Reise- und Hotelkonditionen, insbesondere im Hinblick auf die Stornierungsmöglichkeiten der Leistungen, wird nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Veranstalter bereits bei Vertragsschluss festgelegt.

4. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung durch den Veranstalter

Sollte der Veranstalter den Auftrag stornieren, muss er die Dozentin umgehend in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) benachrichtigen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Veranstaltung ist bis spätestens 14 Werktage vor dem Termin möglich. Bei Stornierung zwischen 13 und sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird das vereinbarte Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Absage kürzer als sieben Tage vor dem Termin ist das volle Honorar zu zahlen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Dozentin ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Schadenspauschale ist.

Der Veranstalter hat die Dozentin von allen Kosten bzw. Stornogebühren für bereits gebuchte Reise- und Übernachtungsleistungen, die nicht mehr oder nur noch teilweise stornierbar sind, freizustellen.

5. Rücktritt durch die Dozentin, Verzögerungen

Die Dozentin ist berechtigt, im Falle eines in ihrer Person ohne ihr Verschulden an der Durchführung der Veranstaltung liegenden Verhinderungsgrundes von dem Vertrag mit dem Veranstalter zurückzutreten. In einem solchen Fall hat die Dozentin den Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes hierüber zu informieren. Der Honoraranspruch der Dozentin entfällt. Darüber hinausgehende Ansprüche hat der Veranstalter gegen die Dozentin nicht.

Im Falle der Verzögerung des Beginns der Veranstaltung wegen einer Verspätung der Dozentin, die diese nicht zu vertreten hat, z.B. Stau, Zug- oder Flugverspätungen etc. gilt, dass der Veranstalter eine Verspätung von bis zu einer Stunde nach dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn zu dulden hat. Wenn möglich wird die Dozentin die Veranstaltung nach hinten entsprechend verlängern. Die Dozentin ist nicht verpflichtet, die versäumte Zeit an einem anderen Tag nachzuholen. Im Falle eines Zeitausfalls von mehr als 20 Minuten oder im Falle einer Veranstaltungsabsage wegen einer mehr als einstündigen Verspätung muss sich die Dozentin eine anteilige Honorarkürzung gefallen lassen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Veranstalters, bestehen nicht.

6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Im Falle eines vollständigen Ausfalls der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt werden die Parteien einen Ersatztermin abstimmen und die Auftragsdurchführung nachholen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Veranstalters, bestehen nicht. Der Veranstalter hat die Dozentin auch bei höherer Gewalt von allen Kosten bzw. Stornogebühren für bereits gebuchte Reise- und Übernachtungsleistungen, die nicht mehr oder nur noch teilweise stornierbar sind, freizustellen. Muss ein Auftrag nach Veranstaltungsbeginn aufgrund von höherer Gewalt abgebrochen werden, so fällt das vereinbarte Honorar zeitanteilig, mindestens jedoch bezogen auf die Hälfte der für den betreffenden Tag vereinbarten Seminarzeit, an.

7. Urheberrecht

Die Dozentin überträgt dem Veranstalter und den gemeldeten Teilnehmern der Veranstaltung an den von ihr ausgehändigten Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht zum privaten und dienstlichen Gebrauch. Dem Veranstalter und den Teilnehmern ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Dozentin ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen, zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Ebenso ist eine Veröffentlichung der Unterlagen, auch auszugsweise, untersagt. Eine Einstellung der Unterlagen in das Intranet des Veranstalters bedarf der vorherigen Zustimmung der Dozentin in Textform.

8. Organisation der Veranstaltung / Versicherung

Die Organisation der Veranstaltung inklusive der Buchung der Tagungsräume und des technischem Equipments, die Seminarausstattung, die Einladung und die Verköstigung der Teilnehmer, sowie das Ausstellen einer Teilnahmebestätigung obliegen allein dem Veranstalter. In dem Vertrag mit der Dozentin ist festzulegen, welches technische Equipment der Veranstalter der Dozentin kostenfrei zur Verfügung zu stellen hat.

Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Sach- und Personenschäden auch zugunsten der Dozentin abzuschließen.

Die Dozentin tritt unter keinen Umständen selbst als Veranstalterin auf.

9. Haftung

Die Seminarveranstaltungen werden von der Dozentin sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Die Dozentin übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen. Bei der Tätigkeit der Dozentin handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Veranstalters.

Für Gegenstände, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt oder von den Teilnehmern zu der Veranstaltung mitgebracht werden, für die Benutzung von während der Veranstaltung von der Dozentin zur Verfügung gestellten Gegenständen sowie für den Download oder die Nutzung von Software durch den Veranstalter oder die Teilnehmer übernimmt die Dozentin keine Haftung.

Die Dozentin haftet bei Vertragsstörungen, insbesondere bei Absage einer Veranstaltung, nicht für Sach- und Vermögensschäden des Veranstalters oder der Teilnehmer (z.B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, unnütze Reisekosten, Datenverlust etc.).

Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Dozentin beruhen.

Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten außerdem nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dozentin oder auf der Verletzung on vertraglichen Kardinalpflichten beruhen.

10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand September 2019